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@ mein Name Aus eigener Erfahrung im Umfeld weiss ich, dass es immer noch zulässig ist, Fantasiewerte einzufordern, es sei denn man lässt sich seinerseits von einem Anwalt vertreten. Der kann aber auch nicht mehr machen als den Erpressungsbetrag letztendlich drücken (und will dann selbst noch bezahlt werden). Dass es sich dabei lediglich um den Preis einer Blu-ray handeln soll, wirkt da schon arg verharmlosend auf mich. Jedenfalls ist dies so mein letzter Wissensstand.